
Fenster Absturzsicherung: Vorschriften, Pflichten und Lösungen im Überblick
- Wann ist eine Absturzsicherung am Fenster Pflicht?
- Wichtige Normen und Richtlinien für Fenster-Absturzsicherungen
- Zulässige Lösungen für die Absturzsicherung vor Fenstern
- Häufige Fehler bei der Planung
- Planung & Montage: Das müssen Sie beachten
- Fazit: Sicherheit mit System – und Edelstahl
- Passende Komponenten in unserem Online-Shop
Eine Absturzsicherung vor dem Fenster ist kein dekoratives Element, sondern eine sicherheitsrelevante Pflicht. Besonders bei bodentiefen Fenstern oder niedriger Brüstungshöhe müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Doch ab wann ist eine Sicherung erforderlich? Welche Vorschriften gelten? Und welche Lösungen lassen sich baulich umsetzen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen fundierten Überblick.
Wann ist eine Absturzsicherung am Fenster Pflicht?
Sobald die Gefahr besteht, dass Personen durch ein Fenster abstürzen könnten, ist eine Sicherung erforderlich. Dies betrifft vor allem Fenster mit einer Brüstungshöhe von unter 80–90 cm, je nach Gebäudeart und Nutzungseinheit.
Grundlegende Vorgaben - kurze Übersicht:
- Musterbauordnung (MBO): In Aufenthaltsräumen ist ab einer Absturzhöhe von 1 m eine Absturzsicherung vorgeschrieben.
- Landesbauordnungen (LBO): Abweichungen je nach Bundesland – in Bayern gilt die Pflicht bereits ab 0,5 m Absturzhöhe.
- DIN 18065 (für Umwehrungen und Brüstungen):
- ≥ 90 cm Brüstungshöhe bei Absturzhöhen < 12 m
- ≥ 110 cm Brüstungshöhe bei ≥ 12 m Absturzhöhe
Die Höhe der Sicherung wird ab Oberkante Fertigfußboden gemessen.
Wichtige Normen und Richtlinien für Fenster-Absturzsicherungen
1. DIN 18008-4 – Glas als absturzsichernde Verglasung
Diese Norm regelt die Anforderungen an Verglasungen, die selbst die Absturzsicherung übernehmen:
- Kategorie A: Glas übernimmt vollständig die Sicherung (nur VSG zulässig)
- Kategorie B: Glas plus zusätzlicher Handlauf
- Kategorie C: Kombination mit weiteren tragenden Bauteilen
VSG (Verbundsicherheitsglas) ist Pflicht. ESG allein ist nicht zulässig.
Es sind statische und stoßartige Nachweise erforderlich. Nur Fachbetriebe dürfen diese Verglasungen montieren.
2. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.6 – Anforderungen an Fenster in Arbeitsräumen
Die ASR A1.6 konkretisiert die Anforderungen an Verkehrswege, Fenster und Umwehrungen in Arbeitsstätten. Sie ist für Arbeitgeber verbindlich und ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- Ab einer Absturzhöhe von 1,0 m sind technische Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Bei bodentiefen Fenstern in Arbeitsräumen muss der untere Bereich nicht öffenbar sein oder durch eine bauliche Absturzsicherung geschützt werden.
- Die Sicherung muss stoßsicher und gegen Körperprall ausgelegt sein (z. B. durch VSG).
- Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob das Fenster geöffnet werden kann – allein die Möglichkeit eines Absturzes zählt.
Die Umsetzung kann z. B. durch absturzsichernde Festverglasungen, französische Balkone oder innenliegende Geländer erfolgen – jeweils mit statischem Nachweis.
Zulässige Lösungen für die Absturzsicherung vor Fenstern
Je nach Einbausituation und architektonischem Anspruch gibt es verschiedene Systeme, die gesetzlichen Anforderungen gerecht werden:
1. Absturzsichernde Verglasung
- Einsatz von VSG oder VSG + ESG
- Optisch klare Lösung ohne Geländer
- Ideal bei Festverglasung
2. Französischer Balkon (Geländer vor dem Fenster)
- Aufgesetzte Edelstahlgeländer oder Glasgeländer
- Effektiv bei bodentiefen Fenstern mit Öffnungsfunktion
- Kann gestalterisch auf die Fassade abgestimmt werden
3. Kombination aus Brüstung und Verglasung
Z. B. halbhohe Wand plus Glasaufsatz – Verbindung aus Design, Sicherheit und Funktion
4. Innenliegende Geländer
Besonders bei denkmalgeschützten Fassaden – Montage innerhalb des Raumes, oft aus Edelstahl oder Glas
Tipp: Bei edelstahl-trifft-glas.de finden Sie passende Edelstahlhalter, Glasklemmen und Komplettsysteme für Absturzsicherungen.
Häufige Fehler bei der Planung
- Keine oder fehlerhafte statische Nachweise
- Verwendung von ESG statt VSG – nicht erlaubt bei tragenden Verglasungen
- Unzureichende Befestigung an der Bausubstanz
- Brüstungshöhe nicht an Gebäudenutzung angepasst
- Nichtberücksichtigung spezieller Anforderungen (z. B. Kindersicherheit)
Planung & Montage: Das müssen Sie beachten
- Frühzeitige Planung: Bereits in der Entwurfsphase berücksichtigen
- Nachweispflicht: Alle Elemente müssen gemäß DIN 18008 dokumentiert werden
- Fachgerechte Montage: Nur geprüfte Systeme und Fachbetriebe verwenden
- Regelmäßige Wartung: Besonders bei beweglichen Systemen oder Befestigungen im Außenbereich
Fazit: Sicherheit mit System – und Edelstahl
Absturzsicherungen vor Fenstern sind gesetzlich geregelt – und unverzichtbar für die Sicherheit von Bewohnern und Besuchern. Mit den passenden Komponenten aus Edelstahl oder Glas lassen sich sowohl funktionale als auch ästhetische Lösungen umsetzen. Entscheidend ist die Einhaltung der Normen und eine fachgerechte Montage.
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