
Fenster Absturzsicherung: Vorschriften, Pflichten und Lösungen im Überblick
- Wann ist eine Absturzsicherung am Fenster Pflicht?
- Wichtige Normen und Richtlinien für Fenster-Absturzsicherungen
- Zulässige Lösungen für die Absturzsicherung vor Fenstern
- Häufige Fehler bei der Planung der Fenster-Absturzsicherung
- Planung & Montage: Das müssen Sie beachten
- Fazit: Sicherheit mit System – und Edelstahl
- Passende Komponenten in unserem Online-Shop
Eine Absturzsicherung vor dem Fenster ist kein dekoratives Element, sondern eine sicherheitsrelevante Pflicht. Besonders bei bodentiefen Fenstern oder niedriger Brüstungshöhe müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Ab wann ist eine Sicherung verpflichtend? Welche Vorschriften gelten? Und welche Lösungen lassen sich baulich umsetzen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen fundierten Überblick.
Wann ist eine Absturzsicherung am Fenster Pflicht?
Eine Absturzsicherung ist erforderlich, wenn sich der untere Fensteranschlag mehr als 1,0 m über der Geländeoberfläche oder dem darunterliegenden Raum befindet – maßgeblich sind die Mindesthöhen gemäß der jeweiligen Landesbauordnung.
Grundlegende Vorgaben - kurze Übersicht:
- Musterbauordnung (MBO): Die Musterbauordnung (MBO) empfiehlt in Aufenthaltsräumen ab 1 m Absturzhöhe eine Sicherung – rechtlich verbindlich sind jedoch die Landesbauordnungen (LBO), die je nach Bundesland abweichen.
- Beispiel Bayern: In Bayern gilt die Pflicht bereits ab 0,5 m Absturzhöhe.
- DIN 18065 (Treppen, Umwehrungen, Geländer): Diese Norm definiert die erforderlichen Geländer- und Umwehrungshöhen, sobald eine Absturzsicherung baurechtlich erforderlich ist:
- ≥ 90 cm Umwehrungshöhe bei Absturzhöhen
- ≥ 110 cm Umwehrungshöhe bei ≥ 12 m Absturzhöhe
Die Höhe der Sicherung wird ab Oberkante Fertigfußboden gemessen.
Wichtige Normen und Richtlinien für Fenster-Absturzsicherungen
Die Umsetzung von Absturzsicherungen an Fenstern wird durch verschiedene Normen und Richtlinien geregelt. Hier eine Übersicht der wichtigsten:
1. DIN 18065 – Treppen, Umwehrungen, Geländer:
Diese Norm definiert die erforderlichen Geländer- und Umwehrungshöhen, die einzuhalten sind, sobald eine Absturzsicherung baurechtlich erforderlich wird:
- ≥ 90 cm Umwehrungshöhe bei Absturzhöhen
- ≥ 110 cm Umwehrungshöhe bei ≥ 12 m Absturzhöhe
2. DIN 18008-4 – Glas als absturzsichernde Verglasung
Diese Norm regelt die Anforderungen an Verglasungen, die selbst die Absturzsicherung übernehmen. In der Praxis wird oft folgende Kategorisierung verwendet (nicht Bestandteil der Norm):
- Kategorie A: Glas übernimmt vollständig die Sicherungsfunktion (nur VSG aus ESG oder TVG zulässig).
- Kategorie B: Glas ist vor einem tragenden Brüstungsriegel angeordnet und dient zusätzlich der Absturzsicherung.
- Kategorie C: Glas ist unterhalb eines lastabtragenden Brüstungsriegels angeordnet und verhindert in erster Linie das Durchfallen; es trägt nicht selbst zur Tragfähigkeit der Absturzsicherung bei.
VSG (Verbundsicherheitsglas) aus ESG oder TVG ist Pflicht. ESG (Einscheibensicherheitsglas) allein ist nicht zulässig für absturzsichernde Funktionen.
Es sind statische und stoßartige Nachweise (z. B. Pendelschlagversuch) erforderlich. Nur Fachbetriebe dürfen diese Verglasungen montieren.
3. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.6 – Anforderungen an Fenster in Arbeitsräumen
Die ASR A1.6 konkretisiert die Anforderungen an Verkehrswege, Fenster und Umwehrungen in Arbeitsstätten. Sie ist für Arbeitgeber verbindlich und ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- Ab einer Absturzhöhe von 1,0 m sind technische Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Bei bodentiefen Fenstern in Arbeitsräumen muss der untere Bereich entweder festverglast sein oder durch eine bauliche Absturzsicherung gesichert werden.
- Die Sicherung muss stoßsicher und gegen Körperprall ausgelegt sein (z. B. durch VSG).
- Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob das Fenster geöffnet werden kann – allein die Möglichkeit eines Absturzes zählt.
Mögliche Umsetzungen sind Festverglasungen, französische Balkone oder innenliegende Geländer – jeweils mit statischem Nachweis.
Zulässige Lösungen für die Absturzsicherung vor Fenstern
Je nach Einbausituation und architektonischem Anspruch gibt es verschiedene Systeme, die gesetzlichen Anforderungen an eine Absturzsicherung am Fenster gerecht werden:
1. Absturzsichernde Verglasung
- Einsatz von VSG aus ESG oder TVG.
- Optisch klare Lösung ohne sichtbares Geländer.
- Ideal bei Festverglasungen oder nicht öffenbaren Fensterbereichen.
2. Französischer Balkon (Geländer vor dem Fenster)
- Aufgesetzte Edelstahl- oder Glasgeländer.
- Effektiv bei bodentiefen Fenstern mit Öffnungsfunktion.
- Kann gestalterisch auf die Fassade abgestimmt werden.
3. Kombination aus Brüstung und Verglasung
Z. B. halbhohe massive Wand plus Glasaufsatz – eine Verbindung aus Design, Sicherheit und Funktion.
4. Innenliegende Geländer
Besonders bei denkmalgeschützten Fassaden – Montage innerhalb des Raumes, oft aus Edelstahl oder Glas.
Tipp: Bei edelstahl-trifft-glas.de finden Sie passende Edelstahlhalter, Glasklemmen und Komplettsysteme für Absturzsicherungen.
Häufige Fehler bei der Planung der Fenster-Absturzsicherung
- Keine oder fehlerhafte statische Nachweise.
- Verwendung von ESG statt VSG – nicht erlaubt bei tragenden, absturzsichernden Verglasungen.
- Unzureichende Befestigung an der Bausubstanz.
- Brüstungshöhe nicht an Gebäudeart oder Nutzung angepasst (z. B. erhöhte Anforderungen in Kitas oder Schulen).
- Nichtberücksichtigung spezieller Anforderungen (z. B. Kindersicherheit, erhöhte Lasten).
Planung & Montage: Das müssen Sie beachten
- Frühzeitige Planung: Bereits in der Entwurfsphase die Anforderungen an die Absturzsicherung berücksichtigen.
- Nachweispflicht: Alle Elemente müssen gemäß den geltenden Normen (z. B. DIN 18008) und Bauordnungen dokumentiert werden.
- Fachgerechte Montage: Nur geprüfte Systeme und qualifizierte Fachbetriebe verwenden.
- Regelmäßige Wartung: Besonders bei beweglichen Systemen oder Befestigungen im Außenbereich.
Fazit: Sicherheit mit System – und Edelstahl
Absturzsicherungen vor Fenstern sind gesetzlich geregelt – und unverzichtbar für die Sicherheit von Bewohnern und Besuchern. Mit den passenden Komponenten aus Edelstahl oder Glas lassen sich sowohl funktionale als auch ästhetische Lösungen umsetzen. Entscheidend ist die Einhaltung der Normen und eine fachgerechte Montage.
Lassen Sie sich von uns beraten und setzen Sie auf geprüfte Komponenten von edelstahl-trifft-glas.de – für maximale Sicherheit, geprüfte Qualität und zeitloses Design.
Passende Komponenten in unserem Online-Shop
Alle Angaben basieren auf dem Stand Juli 2025 und den jeweils gültigen Normen und Bauordnungen. Bitte beachten Sie, dass die spezifischen Anforderungen je nach Bundesland und Bauvorhaben variieren können.