
Brüstungshöhe: Normen, Einsatzbereiche & Praxistipps
Brüstungshöhe richtig planen: Ratgeber für Bauherren und Renovierer
Die Brüstungshöhe (BrH) ist ein entscheidendes Maß für die Sicherheit und Ästhetik in jedem Gebäude. Sie bezeichnet die Höhe eines schützenden Bauteils – sei es eine Mauer, ein Geländer oder eine Fensterbrüstung – gemessen von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Oberkante der Umwehrung. Die richtige Brüstungshöhe schützt vor Stürzen und beeinflusst maßgeblich die Raumwirkung und den Lichteinfall. Eine Glasbrüstung kann beispielsweise die Sicherheit gewährleisten, ohne den Lichteinfall zu beeinträchtigen.
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die rechtlichen Vorgaben und praktischen Überlegungen zur Brüstungshöhe, damit Ihr Bauprojekt nicht nur sicher, sondern auch perfekt gestaltet ist.
Warum ist die Brüstungshöhe so wichtig?
Eine korrekt geplante Brüstungshöhe ist mehr als nur ein bauliches Detail. Sie ist eine lebenswichtige Absturzsicherung und ein gesetzlich vorgeschriebenes Bauelement, das je nach Landesbauordnung (LBO) und Absturzhöhe variiert. Eine zu niedrige Brüstung birgt ein hohes Sicherheitsrisiko, während eine zu hohe die Aussicht beeinträchtigen oder den Raum optisch verkleinern kann.
Unterschiedliche Brüstungen haben unterschiedliche Anforderungen
In Deutschland sind Brüstungen durch eine komplexe Kombination aus verschiedenen Vorschriften geregelt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die zentrale Norm ist die DIN 18065, die als allgemein anerkannte Regel gilt. Sie definiert wichtige Details wie die Maße von Handläufen und enthält Vorgaben zur Vermeidung von Überklettern oder Durchstürzen, insbesondere durch Kleinkinder. Die DIN-Norm wird jedoch stets durch die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ergänzt. In Konfliktfällen hat die LBO Vorrang, da sie rechtlich bindend ist, während die DIN 18065 in den meisten Fällen eine Empfehlung darstellt. Dies erklärt die regionalen Unterschiede, etwa bei den vorgeschriebenen Mindesthöhen von Brüstungen: In der Regel sind 90 cm für Absturzhöhen bis 12 Meter und 110 cm darüber vorgeschrieben, aber einige Bundesländer weichen davon ab. Für Bauherren ist es daher unerlässlich, sich nicht nur an der DIN-Norm, sondern vor allem an der für ihren Standort geltenden Landesbauordnung zu orientieren.
Brüstungen kommen an vielfältigen Bereichen zum Einsatz. Je nach Einsatzbereich gilt es unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Brüstungen zusammengetragen.
Brüstungshöhe bei Fenstern
Die Brüstungshöhe bei Fenstern ist entscheidend für Sicherheit, Lichteinfall und die Möglichkeit, Möbel unter dem Fenster zu platzieren. Die Vorschriften der Landesbauordnungen regeln hier die Mindestmaße.
- Standard-Brüstungshöhe für Fenster: In den meisten Bundesländern gilt bei einer Absturzhöhe bis zu 12 Metern eine Mindestbrüstungshöhe von 90 cm. Bei Absturzhöhen über 12 Metern sehen die meisten Landesbauordnungen mindestens 110 cm vor.
- Wichtige Ausnahmen: Bei bodentiefen Fenstern, bei denen die Brüstungshöhe unterschritten wird, muss eine Absturzsicherung in Form einer Festverglasung oder eines davor montierten Geländers (sogenannte „französische Balkone“) die vorgeschriebene Höhe sicherstellen. Bei begehbaren Dächern oder bei Fenstern, die als Notausstieg dienen, können abweichende Regelungen gelten.
Brüstungshöhe bei Balkonen
Balkone und Terrassen benötigen eine besonders robuste Umwehrung. Die Brüstungshöhe bei Balkonen ist essenziell, um Personen vor Stürzen zu schützen.
- Regelwerke: Wie bei Fenstern richten sich auch hier die Mindesthöhen nach der jeweiligen Landesbauordnung.
- Standardmaße: Die Mindesthöhe für ein Balkongeländer liegt in den meisten Bundesländern bei 90 cm für Absturzhöhen bis 12 Meter. Bei einer Absturzhöhe von über 12 Metern muss die Brüstung mindestens 110 cm hoch sein.
- Achtung bei Füllungen: Bei Geländern ist auch der Abstand der vertikalen Stäbe relevant, um ein Hindurchklettern von Kleinkindern zu verhindern. In der Regel darf der Abstand 12 cm nicht überschreiten. Vermeiden Sie horizontale Streben, die als Kletterhilfe dienen könnten.
Brüstungshöhe bei Treppengeländern
Die Brüstungshöhe von Treppengeländern muss in Deutschland ebenfalls strengen Vorschriften genügen, die sich aus der DIN 18065 sowie den Landesbauordnungen ableiten.
- Mindesthöhen: An Treppenläufen muss die Geländerhöhe von der Stufenvorderkante aus gemessen mindestens 90 cm betragen.
- Besonderheiten: In Arbeitsstätten ist oft eine Mindesthöhe von 100 cm vorgeschrieben. Bei einem Treppenauge (Öffnung im Treppenhaus) von mehr als 20 cm Breite muss die Brüstung bei Absturzhöhen über 12 Metern ebenfalls 110 cm betragen.
- Handläufe: Achten Sie zusätzlich auf die korrekte Montage von Handläufen, die in einer Höhe von 80 cm bis 115 cm angebracht werden sollten.
Praxistipps vom Profi
- Messen Sie exakt: Die Brüstungshöhe wird immer ab der Oberkante des fertigen Fußbodens gemessen. Berücksichtigen Sie nachträgliche Bodenbeläge wie Fliesen oder Parkett.
- Prüfen Sie Ihre Landesbauordnung: Die hier genannten Werte sind die gängigsten, aber die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland variieren. Informieren Sie sich immer über die spezifischen Vorschriften Ihrer Region.
- Denken Sie an die Nutzung: Auch wenn die gesetzlichen Mindestmaße eingehalten werden, kann die Nutzung des Raumes eine andere Brüstungshöhe sinnvoll machen. In Kinderzimmern oder Schulen sind oft höhere Brüstungen erforderlich.
Brüstungshöhe – mehr als nur ein Maß
Die Brüstungshöhe ist ein zentraler Aspekt der Gebäudesicherheit und -gestaltung. Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind unerlässlich, um Ihr Zuhause oder Bauprojekt sicher und normgerecht zu gestalten.
Setzen Sie auf Qualität und Sicherheit – für ein Zuhause, in dem Sie sich rundum wohlfühlen!
Hochwertige Profile für Ihr Projekt
Sie haben die richtige Brüstungshöhe ermittelt? Dann setzen Sie Ihr Wissen in die Praxis um: In unserem Shop finden Sie hochwertige Brüstungsprofile und Halterungen aus Edelstahl:
Haben Sie Fragen?
Rufen oder schreiben Sie uns gerne an!
Mo. - Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 16:00 Uhr